×
Stadt Baiersdorf: Hundhalteverbot für die Besitzer von Schäferhund Rocco
Sven B.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Stadt Baiersdorf
Tödliche Bissattacke auf meinen Hund „Jacky"
am späten Nachmittag des 29.11.2018 wurde mein Hund Jacky (Jack Russel) in Wellerstadt auf dem Freilaufweg, von einem Altdeutschen Schäferhund attackiert. Der Besitzer hat schon über 5 Jahre Kenntnis über die Aggressivität seines Hundes.
Ihm wurde mehrmals Hilfe angeboten in Form von Hundetrainer oder Hundeschule, diese lehnte er mit der Begründung ab:" Ich habe keine Zeit da ich arbeiten muss" .
Der Hund ist laut Besitzer über den Gartenzaun entlaufen. Dies deutet auf ein völlig unzureichend gesichertes Grundstück hin, wo sich dieser Hund völlig unbeaufsichtigt aufhält (§ 121 Abs. 1 Nr. 1 OWiG).
Da dieser Vorfall, laut anderen Hundebesitzern, nicht der erste war, die Besitzer keinen hehl daraus machen das ihr Schäferhund ein Problem mit anderen Hunden hat und eine völlig unangebrachte Äußerung fiel, stellen wir die Kompetenz der Familie drastisch in Frage.
Die Polizeiinspektion Erlangen Land wurde sofort verständigt und die nötige Strafanzeige zu dem o.g. Fall wurde aufgenommen.
Daher fordere ich die Stadt Baiersdorf auf nach dem Art. 18,37 und 37a LStVG, eine Überprüfung durchzuführen ob der Schäferhund als gefährlich einzustufen ist und ob die Halter generell das nötige Fachwissen haben einen Hund zu halten.
Im o.g. Fall handelt es sich um einen tödlichen Bissvorfall. Zuvor hat der Hund eine Gruppe mit mehreren Hunden umkreiste, wobei er auch mit dem Kopf in einem Kinderwagen war jedoch konnte der Hunde vertrieben werden worauf er Jacky gesichtet hat. Laut Verwaltungsgericht Trier Az: 1 L 1740/12 TR IST ist die Einstufung zum gefährlichen Hund unausweichlich.
Desweiteren fordere ich bis zur Überprüfung durch einen Gutachter, ausreichende Sicherungsmaßnahmen und Auflagen für diesen Hundebesitzer:
-Prüfung der Zuverlässigkeit des Hundebesitzers (die aufgrund der Äußerung:“dafür bin ich versichert“) fraglich ist
- Begutachtung durch einen Amtstierarzt
- Wesenstest
- Hundetraining
- Ausreichende Sicherung des Grundstückes
- Leinen- und Maulkorbpflicht
-Vorrübergehende Einstufung zum gefährlichen Hund
Im Übrigen bin ich strikt gegen eine Euthanasie und werde mit allen Mitteln dagegen vorgehen. Nicht das Tier ist daran schuld sondern der Mensch.
am späten Nachmittag des 29.11.2018 wurde mein Hund Jacky (Jack Russel) in Wellerstadt auf dem Freilaufweg, von einem Altdeutschen Schäferhund attackiert. Der Besitzer hat schon über 5 Jahre Kenntnis über die Aggressivität seines Hundes.
Ihm wurde mehrmals Hilfe angeboten in Form von Hundetrainer oder Hundeschule, diese lehnte er mit der Begründung ab:" Ich habe keine Zeit da ich arbeiten muss" .
Der Hund ist laut Besitzer über den Gartenzaun entlaufen. Dies deutet auf ein völlig unzureichend gesichertes Grundstück hin, wo sich dieser Hund völlig unbeaufsichtigt aufhält (§ 121 Abs. 1 Nr. 1 OWiG).
Da dieser Vorfall, laut anderen Hundebesitzern, nicht der erste war, die Besitzer keinen hehl daraus machen das ihr Schäferhund ein Problem mit anderen Hunden hat und eine völlig unangebrachte Äußerung fiel, stellen wir die Kompetenz der Familie drastisch in Frage.
Die Polizeiinspektion Erlangen Land wurde sofort verständigt und die nötige Strafanzeige zu dem o.g. Fall wurde aufgenommen.
Daher fordere ich die Stadt Baiersdorf auf nach dem Art. 18,37 und 37a LStVG, eine Überprüfung durchzuführen ob der Schäferhund als gefährlich einzustufen ist und ob die Halter generell das nötige Fachwissen haben einen Hund zu halten.
Im o.g. Fall handelt es sich um einen tödlichen Bissvorfall. Zuvor hat der Hund eine Gruppe mit mehreren Hunden umkreiste, wobei er auch mit dem Kopf in einem Kinderwagen war jedoch konnte der Hunde vertrieben werden worauf er Jacky gesichtet hat. Laut Verwaltungsgericht Trier Az: 1 L 1740/12 TR IST ist die Einstufung zum gefährlichen Hund unausweichlich.
Desweiteren fordere ich bis zur Überprüfung durch einen Gutachter, ausreichende Sicherungsmaßnahmen und Auflagen für diesen Hundebesitzer:
-Prüfung der Zuverlässigkeit des Hundebesitzers (die aufgrund der Äußerung:“dafür bin ich versichert“) fraglich ist
- Begutachtung durch einen Amtstierarzt
- Wesenstest
- Hundetraining
- Ausreichende Sicherung des Grundstückes
- Leinen- und Maulkorbpflicht
-Vorrübergehende Einstufung zum gefährlichen Hund
Im Übrigen bin ich strikt gegen eine Euthanasie und werde mit allen Mitteln dagegen vorgehen. Nicht das Tier ist daran schuld sondern der Mensch.
Gepostet
(Aktualisiert )
Als unangemessen melden
Es gab einen Fehler beim Senden deiner Dateien und/oder Reports