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Diese Petition wurde beendet
Tierschutz in die österreichische Bundes-Verfassung
Roland H.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Michael Spindelegger, Karlheinz Kopf, Wolfgang Gerstl, Peter Wittmann
Alle drei Minuten stirbt ein Tier im Tierversuch in Österreich. Dabei werden alle Tierversuche genehmigt, auch solche, die überhaupt keinen Nutzen für die Menschen haben. Bis 10. November muss EU-Richtlinie 2010/63 umgesetzt, und damit das 23 Jahre alte österreichische Tierversuchsgesetz erneuert werden. Dies bietet die einmalige Chance, für den Menschen nutzlose Tierversuche einzuschränken bzw zu verbieten. Das ist aber nur möglich, wenn Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung aufgenommen wird, wie dies etwa in Deutschland oder der Schweiz seit über zehn Jahren bereits der Fall ist, und wie es in auch 1996 von 460.000 Österreicher_innen im Tierschutzvolksbegehren gefordert wurde. In weiterer Folge gab es 2004 einen einstimmigen Parlamentsbeschluss, Paragraf 1 des österreichischen Tierschutzgesetzes in Verfassungsrang zu heben, und bei den darauf folgenden Nationalratswahlen 2006 und 2008 weitere diesbezügliche Versprechungen von allen Parlamentsparteien. Schließlich beschloss das österreichische Parlament am 2. Februar 2012 die Gründung eines eigenen Unterausschuss des Verfassungsausschusses, mit dem alleinigen Ziel, Vorbereitungen zu treffen, Tierschutz als Staatszielbestimmung in Verfassungsrang zu heben. Dieser Unterausschuss konnte aber bis heute nicht konstituiert werden, weil dies von der ÖVP mit immer neuen Ausreden sabotiert wird. Dabei werden beispielsweise Bedachtnahmen auf alle anderen möglichen Staatsziele, wie etwa Ernährungssouveränität, Generationengerechtigkeit, Umwelt, Nachhaltigkeit, etc vorgeschoben, obwohl Österreich Unmengen Nahrungsmittel, auch aus Hungerregionen, importiert, um sie an Tiere zu verfüttern, wobei bei der Verlängerung der Nahrungskette fast alle Kalorien in Gülle, Klimagase etc umgewandelt werden, und wir deshalb die anderen Ziele ja eigentlich erst erreichen könnten, wenn wir die Tiere besser behandeln.
In einer aktuellen IFES-Umfrage sprachen sich 80% der Befragten für die Forderungen des Verein gegen Tierfabriken aus, also für ein strenges Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen, inklusive bindenden Kriterienkatalog, Veröffentlichung aller Tierversuche, rückblickende Bewertung und insbesondere Schaffung einer Oberkontrolle durch eine Versuchstier-Ombudschaft:
http://www.vgt.at/presse/news/2012/news20120917h.php
74% der Befragten sprachen sich für Tierschutz in die Verfassung aus:
http://www.vgt.at/presse/konferenz/20120917tierversuche/TV-Umfrage_Ergebnisse.pdf.pdf
Bis 10. November 2012 muss Paragraf 1 des österreichischen Tierschutzgesetzes zur Verfassungsbestimmung aufgewertet werden, um sinnlose Tierversuche, die keinen Nutzen für die Menschen haben, aus Tierschutzgründen zu verbieten.
Das sinnlose Quälen und das sinnlose Töten muss ein Ende nehmen!
In einer aktuellen IFES-Umfrage sprachen sich 80% der Befragten für die Forderungen des Verein gegen Tierfabriken aus, also für ein strenges Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen, inklusive bindenden Kriterienkatalog, Veröffentlichung aller Tierversuche, rückblickende Bewertung und insbesondere Schaffung einer Oberkontrolle durch eine Versuchstier-Ombudschaft:
http://www.vgt.at/presse/news/2012/news20120917h.php
74% der Befragten sprachen sich für Tierschutz in die Verfassung aus:
http://www.vgt.at/presse/konferenz/20120917tierversuche/TV-Umfrage_Ergebnisse.pdf.pdf
Bis 10. November 2012 muss Paragraf 1 des österreichischen Tierschutzgesetzes zur Verfassungsbestimmung aufgewertet werden, um sinnlose Tierversuche, die keinen Nutzen für die Menschen haben, aus Tierschutzgründen zu verbieten.
Das sinnlose Quälen und das sinnlose Töten muss ein Ende nehmen!
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