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Insolvenzverfahren auf 3 Jahre verkürzen inkl. Restschuldbefreiung (rückwirkend)
Alexander S.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Angela Merkel
Das Deutsche Volk zahlt die Schulden der Banker Zockereien und anderer EU-Staaten. Durch den EURO Rettungsschwirm erhöht sich die Pro-Kopf-Verschuldung eines jeden deutschen Bürgers. Wurden wir als Bürger gefragt und was, wenn einige dieser Bürger bereits in der Insolvenz sind, dann darf keine weitere Verschuldung mehr passieren.
Wenn ein Schuldenerlass stattfindet für Banken und EU-Länder wie Griechenland, dann muss dieses Prinzip auch für "Deutsche Bürger und Unternehmen" gelten, die sich im Insolvenzverfahren befinden.
Viele Betroffene kommen durch Zahlungsausfälle und schlechte Wirtschaftsverhältnisse in diese unangenehme Situation.
Ziel dieser Petition ist, dass derzeitige Insolvenzverfahren für künftige Insolvenzen und auch für bereits laufende Insolvenzverfahren rückwirkend strikt zu vereinfachen und auf max. 3 Jahre zu verkürzen, selbstverständlich mit Restschuldbefreiung und zeitnaher Löschung der Schufa-Einträge.
Ferner muss ein neutraler persönlicher Ansprechpartner für Betroffene vom Amtsgericht oder ähnl. gestellt werden.
Ferner muss die Meldepflicht der Insolventen Person beim Arbeitgeber abgeschafft werden, da der Arbeitnehmer sich so in eine menschenunwürdige erpressbare Situation befindet.
Wenn ein Schuldenerlass stattfindet für Banken und EU-Länder wie Griechenland, dann muss dieses Prinzip auch für "Deutsche Bürger und Unternehmen" gelten, die sich im Insolvenzverfahren befinden.
Viele Betroffene kommen durch Zahlungsausfälle und schlechte Wirtschaftsverhältnisse in diese unangenehme Situation.
Ziel dieser Petition ist, dass derzeitige Insolvenzverfahren für künftige Insolvenzen und auch für bereits laufende Insolvenzverfahren rückwirkend strikt zu vereinfachen und auf max. 3 Jahre zu verkürzen, selbstverständlich mit Restschuldbefreiung und zeitnaher Löschung der Schufa-Einträge.
Ferner muss ein neutraler persönlicher Ansprechpartner für Betroffene vom Amtsgericht oder ähnl. gestellt werden.
Ferner muss die Meldepflicht der Insolventen Person beim Arbeitgeber abgeschafft werden, da der Arbeitnehmer sich so in eine menschenunwürdige erpressbare Situation befindet.
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