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Deutscher Bundestag: Wir fordern Herausgabe der ihren ausländischen Müttern weggenommenen Kinder

Deutscher Bundestag: Wir fordern Herausgabe der ihren ausländischen Müttern weggenommenen Kinder

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Diese Petition wurde von Roman P. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Roman P.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Deutscher Bundestag
Zwei alleinerziehende Mütter sind mit ihren kleinen Kindern in den Jahren 2013 und 2014 von Deutschland nach Polen – in ihre Heimat, umgezogen. Die erste Mutter beendete in Deutschland das Studium Deutsch als Fremdsprache. In Polen hatte sie eine zugesprochene Arbeitsstelle, Wohnung, Familie; in Deutschland blieb der Vater des Kindes, der auf das Sorgerecht für sein Kind freiwillig verzichtet hatte. Die zweite Frau kehrte in einer ähnlichen Situation nach Polen zurück, als sie in Deutschland keine entsprechende Wohnbedingungen hatte; der Vater ihres Kindes hat nie das Sorgerecht für sein Kind beantragt. Beiden Müttern wurden ihre Kinder in Deutschland weggenommen und zwar noch bevor ein Beschluss über den Kindesentzug erlassen worden ist, und zu den Zeitpunkten, als die Mütter die deutschen Familiengerichte über ihren vollendeten Umzügen nach Polen benachrichtigten. Beide haben sich um ihre Kinder sorgfältig gekümmert. Keine von ihnen hatte jemals ihr eigenes Kind in irgendeiner Weise gefährdet. Keine von ihnen stellte für das Kind eine Bedrohung dar. Beide wurden durch Menschen, die im Auftrag des deutschen Staates wirkten, geschlagen. Sie haben in Deutschland keine Familien und keine soziale Unterstützung, sie werden finanziell durch die Rechtsanwalts&dash und Gerichtskosten in den Ruin getrieben.

Beiden Müttern wurde in Deutschland kein anständiges faires Gerichtsverfahren gesichert. Die Verfassungsklagen haben nicht geholfen. Die Verfahren vor Familiengerichten sind in Deutschland nicht öffentlich. Den Müttern wurden ihre Anträge auf Beiordnung von Rechtsanwalt abgelehnt, obwohl sie sich keine privat bezahlten Anwälte leisten können. Die deutschen Richter arbeiten schon seit Jahren mit den Beamten zusammen, die die Kinder wegnehmen und sie an private Personen oder an Institutionen vermitteln, die an ihrer Betreuung Geld verdienen. Die deutschen Richter urteilen alleine, ohne Mitwirkung von unabhängigen Schöffen; die Beweise beurteilen sie nach eigenem Ermessen und es steht ihnen frei, Sachverständige hinzuziehen, deren berufliche Vorbereitung jeder unabhängigen Prüfung entgeht.

Die erste der beiden Mütter, Frau Ewa (Name geändert), kam mit ihrem Kind aus Polen nach Deutschland Anfang des Jahres 2014 für eine Gerichtsverhandlung wegen Unterhaltszahlungen für ihr Kind vom Vater des Kindes. Nach der Verhandlung wurde sie unter Androhung des Kindesentzugs dazu genötigt, mit ihrem Kind in Deutschland bis zum Abschluss eines anderen Verfahrens zu bleiben, welches durch das Gericht Wetzlar in Hessen von Amts wegen nach ihrem Umzug nach Polen eingeleitet wurde. Die Richterin Jeanette Vollmer von Amtsgericht Wetzlar informierte sie fälschlicherweise darüber, dass der Kindesvater einen Antrag auf Wiederherstellung seiner elterlichen Sorge stellte. Am 1. August 2014 r., vor dem Abschluss dieses anderen Gerichtsverfahrens, in dem die Mutter den Gericht über ihren vollendeten Umzug nach Polen benachrichtigte, wurde das Kind in Deutschland aus dem Kindergarten entführt, und ohne Rechtfertigung in die Obhut einer kommerziellen Pflegefamilie gegeben. Die Pflegefamilie und der Aufenthaltsort des Kindes werden seit über einem Jahr vor der Mutter geheim gehalten. Seit Monaten hat die Mutter keinen Kontakt zu ihrem Kind, trotz der gerichtlichen Zusicherung von wöchentlichen Besuchskontakte. Ihr Antrag vom 21. Oktober 2014 zur Rückgabe ihres Kindes nach Polen, gestellt auf der Grundlage des Haager Übereinkommens, in November 2014 der deutschen Seite überreicht, bleibt weiterhin ohne Antwort. Im Widerspruch zu dem Übereinkommen übernahm die Beamtin Nadine Möller die Sorge über das Kind als Vormund. Mit der Richterin Jeanette Vollmer und Beamtin Christine König zusammen veranlasste sie für Gewinn einen überflüssigen chirurgischen Eingriff an dem Kind und damit auch seine unumkehrbare Verstümmelung. Danach benachrichtigte die Beamtin Nadine Möller die Mutter telefonisch, dass das Kind sich vor dem Eingriff gewehrt hat, und damit beendete sie das Gespräch. Gegenwärtig hat die Mutter keinen Beweis dafür, ob das Kind noch am Leben ist.

Die andere Mutter, Urszula M., kam mit ihrem Kind aus Polen nach Dresden in Sachsen &dash Deutschland im September 2014, um die Wohnungsrückgabe vorzubereiten. Am 8. September 2014 entführten deutsche Beamten, Polizisten und Feuerwehrleute ihr Kind, nach dem Einbrechen des Fensters im zweiten Stock, Verwüsten der Wohnung und Niederschlagen der Mutter. Um den Überfall zu rechtfertigen warf der Richter Klaus Ehrnsperger der Mutter ohne Beweis und abwegig die angebliche Absicht eines Kindesmordes und Selbstmordes vor, und das ohne psychologische Untersuchung und entgegen aktuellen dem Gericht vorgelegten psychiatrischen Attesten von unabhängigen Fachärzten über normalen gesunden psychischen Zustand der Mutter. Deswegen wurde die Mutter mit Gewalt zehn Tage lang in einer psychiatrischen Klinik zu Unrecht festgehalten und ihrer Freiheit beraubt. Ihre Wohnung wurde ohne gerichtlichen Durchsuchungsbefehl durchsucht. Das Kind wurde vorläufig dem Vater anvertraut, obwohl die Mutter schon vorher Beweise an Gewalttätigkeit des Vaters dem Kind gegenüber einreichte. Trotzdem wird das Kind seit einem Jahr von der Mutter ungerechtfertigt isoliert, weil die Mutter den Umzug mit ihm nach Polen wagte. Ohne Einwilligung der Mutter verfolgt der Richter nach über einem Jahr immer noch die Mutter mit Forderung einer psychiatrischen Bewertung während Verhandlung in Gerichtssaal vor Augen aller Beteiligten und in Anwesenheit des Kindes, durch einen Psychiater, den der Richter selbst für richtig hält. Der Antrag der Mutter auf die Rückkehr des Kindes nach Polen auf der Grundlage des Haager Übereinkommens wurde durch das deutsche Gericht ohne vorherige Anhörung der Mutter abgelehnt, obwohl die Ablehnung vor der Anhörung durch die direkte Anwendung der EU&dashVerordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 verboten ist. Die gerichtliche Verletzung der EU&dashVerordnung wurde mit einer bloßen Behauptung erklärt, dass die Mutter eventuell nicht nach Polen umgezogen sei, obwohl das Kind tatsächlich mit ihr in Polen wohnte, und obwohl sie die amtliche Abmeldung des Kindes aus dem Melderegister in Deutschland nach Polen durchführte.

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